Artikel: Nachhaltigkeitsberichterstattung
Düsseldorf, 07. März 2023
Die Uhr für die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Mittelstand tickt: Ab Januar 2024 greift für die ersten Unternehmen die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union (EU). Zunächst sind Unternehmen an der Reihe, die bereits nach der älteren „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) berichterstattungspflichtig waren. Ein Jahr später folgen große Unternehmen, die der NFRD bislang nicht unterlagen. Ab 2026 gilt die CSRD für börsennotierte klein- und mittelständische Unternehmen (KMU).
Marcel Agena, Senior Consultant der Allfoye und Nachhaltigkeitsexperte, erläutert in diesem Beitrag, wie Sie Ihr Unternehmen erfolgreich auf die neuen Anforderungen der CSRD-Verordnung vorbereiten.